Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Volksbegehren online (mit ID Austria) unterstützen:

Volksbegehren unterstützen

Text des Volksbegehrens (dieser wird laufend aktualisiert - der originale Einreichtext findet sich hier)

Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld. Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Erläuterung:

Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden in den 35 Jahren von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Ab 2020 gab es knapp eine Verdopplung, ab 2022 eine regelrechte Explosion der Anzahl an Volksbegehren:

  • 2000: 1 Volksbegehren
  • 2001: 1 Volksbegehren
  • 2002: 3 Volksbegehren
  • 2003: 1 Volksbegehren
  • 2004: 1 Volksbegehren
  • 2005: 0 Volksbegehren
  • 2006: 1 Volksbegehren
  • 2007: 0 Volksbegehren
  • 2008: 0 Volksbegehren
  • 2009: 1 Volksbegehren
  • 2010: 0 Volksbegehren
  • 2011: 2 Volksbegehren
  • 2012: 0 Volksbegehren
  • 2013: 2 Volksbegehren
  • 2014: 0 Volksbegehren
  • 2015: 1 Volksbegehren
  • 2016: 0 Volksbegehren
  • 2017: 1 Volksbegehren
  • 2018: 3 Volksbegehren
  • 2019: 3 Volksbegehren
  • 2020: 5 Volksbegehren
  • 2021: 7 Volksbegehren
  • 2022: 16 Volksbegehren
  • 2023: 19 Volksbegehren
  • 2024: 14 Volksbegehren (Stand: April 2024)

Und es geht munter weiter: Alleine beim ersten Eintragungszeitraum im März 2024 konnten insgesamt 14 Volksbegehren unterschrieben werden!

Übrigens: Nur 3 Personen(gruppen) sind für 43 der letzten 78 Volksbegehren verantwortlich!

Der Hintergrund ist: Die Initiatoren haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.

Bei den letzten 61 Volksbegehren (2020 bis 2024) haben insgesamt 43 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 588.498,00 an Steuergeld kassiert. Gerade mal 18 Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.04.2023) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld, und das mittlerweile üblicherweise 3 Mal pro Jahr!

Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Denn derzeit befinden sich 73 Volksbegehren in der Unterstützungsphase - und diese wurden nur in den Jahren 2023 (57) oder 2024 (derzeit 16) beim BMI angemeldet.

Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren – als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie – auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.

Ich fordere daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018, damit die private Bereicherung mit Steuergeld so schnell wie möglich unterbunden wird!

Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort 'fünffachen' zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.



Unterstützen Sie das Volksbegehren online oder in einem Gemeindeamt/Magistrat in Ihrer Nähe!


Volksbegehren online (mit ID Austria / Handysignatur) unterstützen:

Volksbegehren unterstützen



Gemeindeamt/Magistrat in der Nähe finden:
Gemeindeamt suchen




Volksbegehren mit Whatsapp teilen:

Whatsapp



Volksbegehren auf X (vormals Twitter) teilen:
X